Nein. Hier finden Sie den Link zur Registrierung auf dem Dachmarkenportal: www.dachmarke-suedtirol.it
Nutzungsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen zum Mediaportal
Durch den Besuch dieser Webseite ohne Registrierung und die anschließend kostenlose Nutzung der darin enthaltenen Medien erklärt der Nutzer sich mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen einverstanden.
IDM Südtirol-Alto Adige (nachstehend „IDM“) behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen, oder auch nur einzelne Bestimmungen davon, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder zu aktualisieren. Falls eine Bestimmung als nichtig oder unwirksam erklärt wird, beeinflusst dies die Gültigkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
Was kann verwendet werden?
IDM besitzt alle Nutzungsrechte inklusive Weitergabe an Dritte an folgenden
- Textfiles
- Fotos
- Imagevideos
- Rohmaterial Bewegtbild
- Tonspuren und
- Grafikdateien
(nachstehend „Medien“).
Alle zur Verfügung stehenden Medien sind urheberrechtlich geschützt.
Die Webseite sowie die ihr zugrundeliegende Software und Datenbank sind urheberrechtlich geschützt. Die Bereitstellung zur Nutzung im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen stellt keinen Verzicht auf die Urheberrechte dar.
Was muss bei der Veröffentlichung/Nutzung angegeben werden?
Bei Veröffentlichung bzw. Nutzung ist die Quellenangabe und Urheberbezeichnung wie folgt anzugeben: „IDM Südtirol–Alto Adige/Vorname und Nachname Urheber“.
Sie befindet sich:
- direkt, also unter oder neben dem jeweiligen Medium
- im Impressum
- auf Social-Media-Kanälen direkt im Post
Wer darf die Medien nutzen und zu welchem Zweck?
Die Nutzung wird ausschließlich für folgende Nutzer/Anwender und folgende Zwecke gestattet:
Nutzer mit Rechtssitz außerhalb Südtirols:
- Journalisten/ Pressevertreter/PR-Agenturen für die Berichterstattung, die im Zusammenhang mit Südtirol steht.
- Reiseveranstalter für die Bewerbung von Südtirol im branchenüblichen Sinne.
Nutzer mit Rechtssitz in Südtirol:
- Autorisierte Nutzer eines Markenzeichens aus der Dachmarkenfamilie für folgende Zwecke (siehe auch Anwendungsbeispiele):
- im Tourismus (Anwender der Dachmarke) für die Standortkommunikation und Kommunikation der Reisethemen;
- in branchennahen Bereichen wie Naturkosmetik, Kunsthandwerk, etc. und Unternehmen im Sektor Holz (Anwender der Dachmarke) in der Standortkommunikation. D.h. nur für die Kommunikation, dass das Unternehmen seinen Standort in Südtirol hat. Achtung: Die Medien dürfen nicht auf Produktverpackungen oder am Produkt selbst eingesetzt werden.
- in der Landwirtschaft (Anwender des Qualitätszeichens, Anwender der europäischen Ursprungsbezeichnungen Südtiroler Speck g.g.A, Südtiroler Apfel g.g.A. und DOC Südtirol Wein) für die Standortkommunikation und Produktdarstellung für jenes Produkt, welches berechtigt ist, das jeweilige Zeichen zu tragen. Achtung: Die Medien dürfen nicht auf Produktverpackungen oder am Produkt selbst eingesetzt werden.
- Unternehmen im produzierenden Gewerbe und Dienstleister (Anwender des Standortzeichens) für die Standortkommunikation. Achtung: Die Medien dürfen nicht auf Produktverpackungen oder am Produkt selbst eingesetzt werden.
Informationen zu den Markenzeichen und Registrierung: www.dachmarke-suedtirol.it
Was muss bei der Nutzung des Mediums „Rohmaterial Bewegtbild“ zudem beachtet werden?
Für die Nutzung von Rohmaterial Bewegtbild (also Luftaufnahmen, Drohnenaufnahmen und Auszüge aus Image-Videos) gelten zusätzlich folgende Nutzungsbedingungen:
- Die Nutzung des Rohmaterials ist auf 12 Monate beschränkt.
- Der Nutzer darf insgesamt nicht mehr als 3 (drei) Minuten Rohmaterial verwenden.
- Bei Verwendung des Rohmaterials für Videos darf das Endprodukt nicht ausschließlich aus diesem Rohmaterial bestehen. Maximal 30 Prozent des Videos dürfen aus dem Rohmaterial bestehen. Eine Nutzung darüber hinaus muss im Vorfeld mit IDM abgesprochen werden.
- Das unveränderte Rohmaterial darf nicht veröffentlicht oder weitergegeben werden.
- Für das Endprodukt, welches aus dem Rohmaterial zu den obgenannten Bedingungen entsteht, gilt:
- Der Gestalter des Video-Endprodukts, das u.a. aus diesem Rohmaterial besteht, ist der Urheber und hat demnach alle Rechte (inklusive Exklusivität, uneingeschränkte Nutzung, Weitergabe an Dritte) inne. Das Endprodukt darf demnach auch ohne Einschränkung für den vereinbarten Zweck veröffentlicht werden.
- Ausdrücklich erlaubt sind beispielsweise Zweit- und Mehrfachausstrahlungen des finalen Videos im Zuge einer TV-Sendung oder Filmproduktion, auch in einem Netzwerk zusammengeschlossener Sender, sowie im Internet.
Was muss bei der Nutzung des Mediums „Image-Video“ zudem beachtet werden?
Image-Videos dürfen weder bearbeitet noch verändert werden. Weitere Videos über und aus Südtirol sind auf dem Youtube-Kanal „Südtirol Bewegt“ zu finden. Sie können per Einbettungslink (z.B. Webseiten, Newsletter, soziale Netzwerke) eingebaut bzw. verlinkt werden. Auch diese Videos dürfen weder bearbeitet, noch verändert werden.
Verbot der Nutzung
- Eine über oben genannte hinausgehende Nutzung, insbesondere für kommerzielle Zwecke, die in direktem Zusammenhang mit den Medien stehen (z.B. Verkauf eines Bildes, eines Bildbandes, eines Kalenders, einer Postkarte, Verwendung als Titelbild eines Buches/Magazins, etc.) ist nicht gestattet.
- Eine Nutzung der Medien zur Bewerbung des eigenen Angebots oder Produktes ist nicht gestattet (z.B. Social Media Post zur Bewerbung des eigenen Produktes, Titelbild Produktbroschüre, etc.)
- Die Nutzung der Medien zum Zwecke der Wahlwerbung oder für andere politische Zwecke ist nicht gestattet.
- Die Medien müssen angemessen genutzt werden. Das heißt, die Medien dürfen nicht in Zusammenhang mit pornographischen, rassistischen oder rechtsradikalen Inhalten und solchen Inhalten, die gegen Gesetze und die guten Sitten verstoßen, stehen.
- Die Nutzung der Medien, die den Ruf und das Ansehen Südtirols und/oder der IDM gefährdet oder verletzt, ist ausdrücklich untersagt.
- Die Weitergabe von Medien an Dritte, insbesondere durch Veräußerung, und die Vervielfältigung der Medien, sowie die Archivierung der Medien auf eigenen Speichergeräten sind unzulässig.
- Die zur Verfügung gestellten Medien dürfen nicht verändert, bearbeitet, umgestaltet oder manipuliert werden, ausgenommen das Rohmaterial Bewegtbild (siehe oben).
Jede in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich zugelassene Nutzung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von IDM. Jede nicht genehmigte Weitergabe der bereitgestellten Medien an nicht autorisierte Dritte oder jede nicht genehmigte Verwendung ist unzulässig. IDM behält sich vor, dem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder einer wesentlichen Nutzungsverletzung nachzugehen.
Freistellung von Ansprüchen Dritter und Haftung
IDM haftet nicht für bei Missachtung der sich aus den Nutzungsbedingungen ergebenden Pflichten. Allein der Nutzer ist gegenüber etwaigen Dritten schadensersatzpflichtig. Der Nutzer stellt IDM insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
Schlussbestimmungen
Für diese Nutzungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und IDM gilt ausschließlich italienisches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ungültig oder unvollständig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit IDM entstehenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Bozen.
Anwendungsbeispiele
Ich bin ein Unterkunftsbetrieb, bin aber nicht auf dem Dachmarkenportal registriert. Darf ich die Medien nutzen?
Ich bin ein Unterkunftsbetrieb, darf ich alle Fotos aus dem Mediaportal verwenden?
Ja. Die Fotos dürfen verwendet werden für Webseiten, Social Media und Broschüren. Die Fotos dürfen nicht für Anzeigen und Kampagnen verwendet werden (weder Print noch Web).
Ich bin ein Videoproduzent, darf ich aus dem Rohmaterial-Bewegtbild selbstständig ein neues Video schneiden?
Nein, das neue Video darf nur aus 30% des Rohmaterials-Bewegtbild bestehen und insgesamt dürfen nicht mehr als 3 Minuten davon verwendet werden. 70% des neuen Videos muss somit aus anderen Quellen stammen.
Ich bin ein Unterkunftsbetrieb, darf ich Sequenzen aus den fertigen Image-Videos herausschneiden, um sie in einem anderen Video einzubauen?
Nein, nur das Rohmaterial-Bewegtbild steht zur Verfügung.
Ich bin ein Anwender mit Qualitätszeichen Südtirol aus dem Vinschgau. Welche Fotos darf ich verwenden?
Es können nur Fotos verwendet werden, die:
- entweder Südtirol als Herkunftsland Ihrer Produkte oder den Standort Ihrer Firma zeigen (z.B. ein Landschaftsfoto aus dem Vinschgau)
- oder das Produkt darstellen (z.B. das Produkt selber, Genussmomente mit Menschen, Herstellungsprozess, Qualitätskontrolle, Arbeitsschritte, Tiere, usw.)
Ich bin ein Anwender der europäischen Ursprungsbezeichnungen Südtiroler Speck g.g.A, Südtiroler Apfel g.g.A. oder DOC Südtirol Wein. Welche Fotos darf ich verwenden?
Es können nur Fotos verwendet werden, die:
- entweder Südtirol als Herkunftsland des Produktes oder den Standort Ihrer Firma zeigen (z.B. ein Landschaftsfoto)
- oder das Produkt darstellen (z.B. ein Glas Wein, eine Aperitif-Szene mit Speck, Arbeitsschritte in der Apfelwiese, eine Kuh in der alpinen Landschaft, usw.).
Ich bin eine Tourismusorganisation aus dem Eisacktal. Darf ich Fotos verwenden, die Meran zeigen?
Ja, aber nur, wenn inhaltlich auch über Meran berichtet wird.
Für welchen Zweck dürfen Tourismusorganisationen (Tourismusvereine/Servicegesellschaften) die Fotos verwenden?
Die Fotos dürfen verwendet werden für: Webseiten, Social Media und Broschüren. Die Fotos dürfen auch für Anzeigen und Kampagnen (Print und Web) verwendet werden, allerdings müssen die verwendeten Fotos im Kontext der dargestellten Inhalte stehen (z.B. eine Anzeige zum Thema „Frühling in Meran“ darf kein Foto zeigen, welches Dolomiten im Frühling ablichtet).
Ich bin Inhaber einer Tischlerei mit Sitz in Gröden und bin berechtigt, das Standortzeichen Südtirol zu tragen. Darf ich Fotos aus dem Mediaportal verwenden?
Ja, wenn es inhaltlich darum geht, dass das Unternehmen seinen Sitz in Südtirol hat.
Ich bin ein Journalist oder Reiseveranstalter. Muss ich mich auf dem Dachmarkenportal registrieren, um die Medien aus dem Mediaportal zu nutzen?
Nein.
Ich bin eine Agentur, welche eine touristische Informationsplattform betreibt. Darf ich Fotos aus dem Mediaportal für die Informationsplattform verwenden?
Ja, aber ausschließlich für die Darstellung der Region Südtirol auf der Webseite, d.h. die Bilder dürfen für die Kommunikation der Reisethemen (Wandern, Radfahren, usw.) und Regionen/Ortschaften eingesetzt werden. Die Bilder dürfen nicht im Header/Footer der Webseite eingesetzt werden. Die Bilder dürfen für keinen kommerziellen Zweck (z.B. Menüpunkt „Unterkünfte“ oder „Gutschein“) oder für Anzeigen und Kampagnen (weder Print noch Web) verwendet werden. Ein Einsatz der Bilder auf Social Media ist nicht erlaubt. Bei Verwendung der Bilder darf die Webseite nicht ausschließlich aus diesen Bildern bestehen. Maximal 30% der Webseite darf aus den Bildern bestehen. Eine Nutzung darüber hinaus muss im Vorfeld mit IDM abgesprochen werden.
In Sonderfällen, oder wenn Sie bei Ihrer Anwendung nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail Adresse: foto-video(at)idm-suedtirol.com